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AktivZulassungs-Nr.
027522-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
30. Dezember 2026
Wirkstoff
Difenoconazol + Mandipropamid (250 GL, 250 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Fungizid
Anwendungen (5)
Kartoffel (SOLTU)
Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) (PHYTIN_2)
0.6 l/ha
150-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Alternaria alternata (ALTEAL), Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) (ALTESO)
0.6 l/ha
150-600 l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Blauschimmel (Peronospora tabacina) (PEROTA), Alternaria Arten (Alternaria sp.) (ALTESP)
0.6 l/ha
300-600 l/ha
7 Tage
2x
Auflagen
Tomate (LYPES)
Phytophthora infestans (PHYTIN), Alternaria Arten (Alternaria sp.) (ALTESP)
0.3 l/ha
600-null l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Aubergine (SOLME)
Phytophthora infestans (PHYTIN), Alternaria Arten (Alternaria sp.) (ALTESP)
0.3 l/ha
600-null l/ha
3 Tage
3x
Auflagen
Auflagen
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002