Immergrün Rasendünger plus Unkrautvernichter
AktivZulassungs-Nr.
027821-65
Zulassungsinhaber
RWA Raiffeisen Ware Austria AG
Zulassung bis
30. Dezember 2027
Wirkstoff
2,4-D + Dicamba (3.3 GK, 1.6 GK)
Formulierung
GR
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (9)
Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
30 GQ
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0 Tage
1x
Auflagen
Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Auflagen
Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Rasen (NNNZW)
Zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDD)
300 KH
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Auflagen
Auflagen
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel ist giftig für Algen.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002