FYSIUM
AktivZulassungs-Nr.
028272-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. Juli 2035
Wirkstoff
1-Methylcyclopropen (980 GK)
Formulierung
GE
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (3)
Apfel (MABSD)
Verlängerung der Lagerfähigkeit (LAGFAK), Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
1.46 IS
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Apfel (MABSD)
Erhaltung der Qualität (LAGERQ), Verlängerung der Lagerfähigkeit (LAGFAK)
1.46 IS
null-null
0 Tage
2x
Auflagen
Zwetschge (PRNDD), Mirabelle (PRNDS)
Lagerung (LAGERU), Verlängerung der Lagerfähigkeit (LAGFAK), Erhaltung der Qualität (LAGERQ)
1.46 IS
null-null
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten.
Dieses Produkt darf nur von im Umgang mit dem Produkt geschultem Personal benutzt werden.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Das Betreten der behandelten Bereiche ist bis 24 Stunden nach der Behandlung nicht gestattet.
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 15 Minuten zu betreiben.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000