Foray 76 B
AktivZulassungs-Nr.
02A173-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
29. Juni 2039
Wirkstoff
Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) (206.5 GL)
Formulierung
SC
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (5)
Zierlaubgehölze (NNNZE)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
2.5 l/ha
600-null l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
2.5 l/ha
600-null l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Laubholz (NNNWL)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
2.5 l/ha
600-null l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Nadelholz (NNNWN)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
2.5 l/ha
50-70 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Laubholz (NNNWL)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF)
2.5 l/ha
50-70 l/ha
0 Tage
2x
Auflagen
Auflagen
Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen die behandelte und die unbehandelte Waldfläche und zusätzlich ein Bereich von 10 Metern Abstand zum Waldrand von unbeteiligten Dritten nicht betreten werden.
Das Wiederbetreten von öffentlich zugänglichem, mittels Luftfahrzeugen behandeltem Gelände ist für unbeteiligte Dritte innerhalb von 12 Stunden nach der Ausbringung des Mittels nicht gestattet.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Pflanzenschutzmittel bei 4 °C - 25 °C lagern.
Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 50 L/ha erfolgen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11A
Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 15 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002