Belcocel
AktivZulassungs-Nr.
034046-61
Zulassungsinhaber
Taminco Germany GmbH
Zulassung bis
29. November 2027
Wirkstoff
Chlormequat (558.3 GL)
Formulierung
SL
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Anwendungen (6)
Hafer (AVESS)
Halmfestigung (YHALM)
2 l/ha
200-600 l/ha
42 Tage
1x
Auflagen
Sommerweichweizen (TRZAS)
Halmfestigung (YHALM)
1.3 l/ha
200-600 l/ha
63 Tage
1x
Auflagen
Triticale (TTLSS)
Halmfestigung (YHALM)
2 l/ha
200-600 l/ha
63 Tage
1x
Auflagen
Winterroggen (SECCW)
Halmfestigung (YHALM)
2 l/ha
200-600 l/ha
63 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW)
Halmfestigung (YHALM)
2.1 l/ha
200-600 l/ha
63 Tage
1x
Auflagen
Weihnachtsstern (EPHPU), Pelargonium-Arten (PELSS), Rhododendron simsii (RHOSI), Begonia-Arten (BEGSS)
Stauchen (WXSXX)
0.5 l/ha
500-1000 l/ha
0 Tage
8x
Auflagen
Auflagen
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1002