PIROSEO
AktivZulassungs-Nr.
043838-65
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Zulassung bis
30. Januar 2028
Wirkstoff
Prosulfocarb (800 GL)
Formulierung
EC
Wirkungsbereich
Herbizid
Anwendungen (4)
Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
300-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Winterweichweizen (TRZAW), Wintergerste (HORVW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI)
Einjähriges Rispengras (POAAN), Gemeiner Windhalm (APESV), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
300-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
300-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Kartoffel (SOLTU)
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (TTTDS)
3 l/ha
300-400 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641