Dipel ES
AktivZulassungs-Nr.
044080-00
Zulassungsinhaber
**Biofa GmbH [HIST]
Zulassung bis
29. Juni 2039
Wirkstoff
Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Stamm ABTS-351 (Stamm HD-1) (33.2 GL)
Formulierung
OD
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (7)
Mais (ZEAMX)
Maiszünsler (PYRUNU)
2 l/ha
500-null l/ha
2 Tage
2x
Auflagen
Kernobst (NNNOK)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF), Eulenarten (Noctuidae) (NOCTSP)
0.5 L5
500-500 L5
2 Tage
1x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Einbindiger Traubenwickler (CLYSAM), Bekreuzter Traubenwickler (POLYBO)
1 l/ha
null-1000 l/ha
2 Tage
4x
Auflagen
Weinrebe (VITVI)
Einbindiger Traubenwickler (CLYSAM), Bekreuzter Traubenwickler (POLYBO)
1.5 l/ha
null-1200 l/ha
2 Tage
4x
Auflagen
Kohlgemüse (BRSOX)
Kohlweißlings-Arten (PIERSP)
0.3 l/ha
600-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Steinobst (NNNOS)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF), Eulenarten (Noctuidae) (NOCTSP)
0.5 L5
500-500 L5
2 Tage
1x
Auflagen
Ziergehölze (NNNZG)
Freifressende Schmetterlingsraupen (LEPISF), Eulenarten (Noctuidae) (NOCTSP)
0.6 l/ha
600-600 l/ha
0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Behälter vor Gebrauch schütteln.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11
Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB6641
NN1001
NN1002