Silicid
AktivZulassungs-Nr.
044375-60
Zulassungsinhaber
Detia Garda GmbH
Zulassung bis
30. Januar 2037
Wirkstoff
Kieselgur (1000 GK)
Formulierung
CP
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (18)
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Insekten (IXXXXX)
1 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Milben (SISDCX)
1 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Insekten (IXXXXX)
2 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Milben (SISDCX)
2 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
10 GQ
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0 Tage
10x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Milben (SISDCX)
10 GQ
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0 Tage
10x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
10 GQ
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0 Tage
12x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Milben (SISDCX)
10 GQ
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0 Tage
12x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
10 GQ
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12x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Milben (SISDCX)
10 GQ
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0 Tage
12x
Auflagen
Hülsenfrüchte (trocken) (NNLGT)
Insekten (IXXXXX)
1 KT
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1x
Auflagen
Hülsenfrüchte (trocken) (NNLGT)
Milben (SISDCX)
1 KT
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1x
Auflagen
Hülsenfrüchte (trocken) (NNLGT)
Insekten (IXXXXX)
2 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Hülsenfrüchte (trocken) (NNLGT)
Milben (SISDCX)
2 KT
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1x
Auflagen
Hanf (CNISA)
Insekten (IXXXXX)
1 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Hanf (CNISA)
Milben (SISDCX)
1 KT
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1x
Auflagen
Hanf (CNISA)
Insekten (IXXXXX)
2 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Hanf (CNISA)
Milben (SISDCX)
2 KT
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1x
Auflagen
Auflagen
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 oder Halbmaske mit Partikelfilter P3 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem Mittel.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): UNM
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.