DETIA-GAS-EX P
AktivZulassungs-Nr.
052569-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
30. August 2026
Wirkstoff
Aluminiumphosphid (560 GK)
Formulierung
GE
Wirkungsbereich
Insektizid
Anwendungen (15)
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Emmer (TRZDI)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Emmer (TRZDI)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Räume (YRAUM)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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0 Tage
1x
Auflagen
Ölsaat (NNNOL)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Hülsenfrüchte (trocken) (NNLGT)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Tee (NNNTE)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Kaffee (COFAR)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Kakao (THOCA)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Teekräuter (NNNTK)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Gewürze (NNNAA)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Trockengemüse (NNTRG)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Trockenobst (NNTRO)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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7 Tage
1x
Auflagen
Getreideerzeugnisse (NNGEZ)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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14 Tage
1x
Auflagen
Schalenobst (NNNON)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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21 Tage
1x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Insekten (IXXXXX)
50 SU
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0 Tage
1x
Auflagen
Auflagen
Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Das Mittel ist giftig für Algen.
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S2
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000