Aligal 2
AktivZulassungs-Nr.
053884-00
Zulassungsinhaber
Nicht verfügbar
Zulassung bis
29. April 2038
Wirkstoff
Kohlendioxid (999 GK)
Formulierung
GA
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungen (12)
Getreideerzeugnisse (NNGEZ), Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Insekten (IXXXXX)
30 KT
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0 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Getreideerzeugnisse (NNGEZ)
Insekten (IXXXXX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Arzneipflanzen (NNNAP)
Insekten (IXXXXX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Vorratsgüter (NNVGR), Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Arzneipflanzen (NNNAP), Grieß (NNGRI), Expeller (NNEXP)
Insekten (IXXXXX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Getreideerzeugnisse (NNGEZ)
Milben (SISDCX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Arzneipflanzen (NNNAP)
Milben (SISDCX)
22 KU
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5x
Auflagen
Tabak (NIOTA)
Milben (SISDCX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Tabak (NIOTA), Vorratsgüter (NNVGR), Vorratslagerndes Getreide (YCEST), Arzneipflanzen (NNNAP), Grieß (NNGRI), Expeller (NNEXP)
Milben (SISDCX)
22 KU
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0 Tage
5x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Insekten (IXXXXX)
80 %%
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1x
Auflagen
Fetthaltige Samen (NNFHS)
Insekten (IXXXXX)
80 %%
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0 Tage
1x
Auflagen
Vorratslagerndes Getreide (YCEST)
Milben (SISDCX)
80 %%
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0 Tage
1x
Auflagen
Fetthaltige Samen (NNFHS)
Milben (SISDCX)
80 %%
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1x
Auflagen
Auflagen
Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht.
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gefahrstoffinformationen (GHS)
S1
Verpackungen
Hinweise
NB663
NN000